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Kontrollfahrt

12 Monate Umtauschfrist 

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen lassen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.

Nach Ablauf der Umtauschfrist dürfen Sie in der Schweiz erst wieder fahren, wenn Sie Ihren Ausweis umgetauscht haben.

Formular:
Ausländischen Führerausweis umtauschen

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/mobilitaet/fuehrerausweis-fahren-lernen/Umtausch_ausl_Fuehrerausweis_2023.pd
 

Sehtest

Für den Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises müssen Sie einen Sehtest machen. Die Optikerin oder der Optiker bzw. die Augenärztin oder der Augenarzt aus der Schweiz muss den Sehtest auf dem Gesuchsformular ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.

 

Prüfungssprache

Wenn Sie eine Kontrollfahrt machen müssen, beachten Sie bitte: Die Sprache während der Kontrollfahrt ist Deutsch.

 

Ausländischer Führerausweis nach dem Umtausch zurückschicken


Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis, schicken wir die Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten zurück an den Ausstellerstaat.

Führerausweise aus NICHT EU-/EFTA-Staaten schicken wir, bis auf wenige Ausnahmen (siehe Tabelle), an die Kundinnenn und Kunden zurück.

Schweizer Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger


Wenn Sie bestätigen können, dass Sie sich während der Führerprüfung mindestens 12 Monate in Folge in dem Staat aufgehalten haben, der den Ausweis ausgestellt hat, kann der ausländische Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden. 

Folgende Dokumente werden als Nachweise anerkannt:

  • Ab- und Anmeldebestätigung der Wohngemeinde 

  • Arbeitsvertrag

  • Schulzeugnis

  • Mietvertrag


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